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Energieausweis: Was Sie wissen müssen?
Wussten Sie, dass Hausbesitzer seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet sind, beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen? Das regelt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), früher bekannt als EnEV. Aber welcher Energieausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?
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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Energieausweise können auf zwei Arten erstellt werden:
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Bedarfsausweis
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist seit dem 1. Oktober 2008 ein Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude erfüllt bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde entsprechend modernisiert.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Das macht ihn aussagekräftiger, jedoch auch zeitaufwändiger und teurer. -
Verbrauchsausweis
Dieser ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, da er auf den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch der Bewohner basiert. Allerdings ist die Aussagekraft begrenzt, da das Nutzerverhalten (sparsam oder verschwenderisch) stark in die Berechnung einfließt.


